
Für Lohnsteuerhilfe erheben wir kein Leistungsabhängiges Entgelt, sondern einen Jahresbeitrag , zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen bei uns grundsätzlich nicht an.
Beitragsordnung
€ 60,- Mindestbeitrag für soziale Härtefälle
€ 100,- Soziale Ermäßigung für Alleinstehende
€ 120,- Soziale Ermäßigung für Ehegatten
€ 160,- Regelbeitrag für besondere Lebens.(VuV)
€ 200,- Regelbeitrag für besondere Lebens.
€ 260,- Regelbeitrag ohne Sozialabschläge
Jahresbeitrag inkl. 19 % Mehrwertsteuer