Lohnsteuerhilfe bundesweit I Steuererklärung ab 60 €uro

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Lohnsteuerhilfe 365 Tage im Jahr
E-Mail: info@lohnsteuerhilfe365.de
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Kein Download und installieren von Software oder Updates
Einfach - weil wir die Steuererklärung für Sie machen

Wie funktioniert das ?

Was müssen Sie tun ?

Sie sammeln Ihre Unterlagen für das jeweilige Steuerjahr.
Lohnsteuerbescheigung(en), Rentenbescheide, andere Dokumente/Belege mit dem Handy
     ganz einfach FOTOGRAFIEREN  oder scannen und die Beitrittserklärung ausfüllen.
     Direkt per E-Mail an: info@lohnsteuerhilfe365.de versenden.
     per Post: LIPPE-LSTHV e.V., Wilhelmstr. 51, 59067 Hamm
Sie bezahlen die Mitgliedsbeitrag nach der Steuererstattung, per Bankeinzug.

Was tun wir ?                                                                                                                      

Wir ordnen und prüfen Ihre Unterlagen. (Telefonische Kontaktaufnahme)                                
Maximale Steuererstattung, wir nutzen alle Steuersparmöglichkeiten.
Danach teilen wir Ihnen die voraussichtliche Steuererstattung mit und übermitteln Ihre
      Einkommensteuererklärung elektronisch und authentifiziert an Ihr Finanzamt.
Während des gesamten Prozesses werden Sie fortlaufend und kurzfristig informiert.
Außer einem einmaligen Jahresbeitrag entstehen keine weiteren Kosten.
Ein faires Preismodell mit günstigen Festpreisen.
                  
                  
                  
Lohnsteuerbescheinigung
Fotografieren und direkt
versenden
Beitrittserklärung
und Belege
Scannen digital versenden
Prüfung aller Steuersparmöglichkeiten
anschließend wird diese elektronisch
an Ihr Finanzamt übermittelt
Durchschnittliche
Steuererstattung
Mitglieder
Gründungsjahr
Folgende Belege und Bescheinigungen sollten Sie für Ihre Steuererklärung zur Hand haben:
für Ihre Steuererklärung zur Hand haben:

⦿ Spenden
⦿ Steuerbescheinigung(en) der Kreditinstitute, Anrechenbare Kapitalertragsteuer
⦿ Außergewöhnliche Belastungen
⦿ Unterhaltbedürftigkeit
⦿ Behinderung
⦿ Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten (Es sollte Ihnen eine Rechnung vorliegen und per Überweisung bezahlt sein)
⦿ Sonstige Belege (Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder
     Haftpflichtversicherungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen
     ebenfalls nicht eingereicht werden)
⦿ Bei außergewöhnlichen oder erstmaligen Umständen wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Z.B. beruflich bedingte
     Umzugsaufwendungen, Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers
⦿ Ansonsten sind Belege grundsätzlich nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen.
⦿ Diese Unterlagen sind auch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Verlangen
     vorzulegen.
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